AGB –Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Fahrten in Zügen der Museums-Eisenbahn Minden e.V. (MEM).
(Stand September 2012)

(1) Betriebsführung

Alle Fahrten werden von der Museums-Eisenbahn Minden e.V. durchgeführt.

(2) Fahrkartenbestellung online

2.1 Ihre Daten werden nur zur Verwaltung der Karten-Vorbestellungen verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

2.2 Ihre Bestellung einer Fahrkarte über unser online-Bestellportal ist für Sie verbindlich. Sofern wir uns bei größeren Fahrten wegen der erforderlichen Kostendeckung vorbehalten müssen, die Fahrt abzusagen, geben wir auf der Veranstaltungsseite solcher Fahrten einen Stichtag bekannt, bis zu dem eine Kostendeckung erreicht sein muss. Falls bis zum Stichtag keine Kostendeckung erreicht ist und wir die Fahrt deshalb absagen müssen, geben wir dies auf der Veranstaltungsseite bekannt. In diesem Fall wird Ihre Bestellung hinfällig.

2.3 Wenn die Bestellung bei der Museums-Eisenbahn Minden e.V. eingegangen ist, schicken wir Ihnen per E-Mail eine Bestätigung und eine Rechnung für die von Ihnen bestellte(n) Fahrkarte(n). Mit dem Zugang der Rechnung kommt ein Beförderungsvertrag zustande.

2.4 Bitte bezahlen Sie die Rechnung rechtzeitig vor Fahrtantritt, damit wir Ihnen noch die Fahrkarte(n) per E-Mail schicken können. Sollte Ihre Zahlung nicht bis spätestens einen Tag vor dem Fahrtag gutgeschrieben sein, können Sie entweder einen Zahlungsnachweis zur Fahrt mitbringen oder die Rechnung ausnahmsweise auch noch im Zug bezahlen. Bei einer eventuellen Doppelzahlung erstatten wir Ihnen den überzahlten Fahrpreis selbstverständlich zurück. Bitte beachten Sie auch eventuelle besondere Zahlungshinweise auf der jeweiligen Veranstaltungsseite.

2.5 Für den Kauf von Fahrkarten am oder im Zug oder auf anderem Weg gelten die Bestimmungen entsprechend.

2.6 Alle Anfragen (auch Gutscheinbestellungen) werden von ehrenamtlichen Mitgliedern bearbeitet. Wir sind bemüht, alle Anfragen möglichst schnell zu bearbeiten. Bitte berücksichtigen Sie deshalb, dass einige Fragen etwas Zeit in Anspruch nehmen können und teilweise erst Rücksprache mit anderen Mitgliedern gehalten werden muss.

2.7 Sitzplatzreservierungen sind ab einer Gruppe von mindestens 20 Personen möglich, in Ausnahmefällen auch ab 10 Personen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht auch für kleinere Gruppen oder Einzelreisende bestimmte Plätze reservieren können. Unsere Logistik vor Ort wäre damit überfordert. Die Reservierung wird ausschließlich durch eine schriftliche Reservierungsbestätigung rechtswirksam. Mündliche Absprachen in Bezug auf Reservierungen oder Reservierungsänderungen haben keine Rechtswirksamkeit. Reservierte Sitzplätze sind bis 10 Minuten vor Abfahrt des Zuges reserviert. Anschließend besteht kein Anspruch mehr auf die Reservierung.

2.8 Stornierung der Buchungen

Stornierungen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Mündliche Stornierungen haben keine Rechtswirksamkeit.

Stornierung bis 10 Tage vor Reisebeginn: 10% Stornogebühren auf den Reisepreis

Stornierung 9 Tage bis 4 Tage vor Reisebeginn: 50% Stornogebühren auf den Reisepreis

Stornierung ab 3 Tage vor Reisebeginn: 100% Stornogebühren auf den Reisepreis

2.9 Absage und Änderung der Fahrt

2.9.1 Sollte die Fahrt aus von uns nicht zu vertretenden Gründen erheblich erschwert oder unmöglich werden (z.B. Streckensperrungen, Streik, höhere Gewalt), sind wir berechtigt, die Fahrt abzusagen. Sie bekommen in diesem Fall den Preis für die bezahlten Fahrkarten für diese Fahrt von uns erstattet.

2.9.2 Bei Fahrten außerhalb des MKB- bzw. VLO-Netzes beantragen wir die von uns gewünschten (An)Fahrtzeiten rechtzeitig bei DB-Netz. Da unsere Züge in den bestehenden Bahnverkehr eingepasst werden müssen, werden uns die endgültigen Fahrtzeiten häufig erst kurzfristig vor Fahrtantritt bekannt gegeben. Bitte sehen Sie deshalb am Tag vor der Fahrt auf unserer Veranstaltungsseite nach, dort werden wir eventuelle Änderungen bekannt geben.

2.9.3 Bei unvorhersehbarer Störung oder Ausfall eines historischen Fahrzeugs bemühen wir uns um Ersatz. Sollte eine vorgesehene Dampflokomotive wegen Waldbrandgefahr nicht eingesetzt werden können, werden wir uns bemühen, die Fahrt mit E- oder Dieseltraktion durchzuführen. Ein Rechtsanspruch auf Einsatz eines bestimmten Fahrzeugs besteht nicht. Fällt die Fahrt vollständig aus, erstatten wir Ihnen den bezahlten Fahrtpreis. Es besteht kein Anspruch auf Vergütung bei vergeblicher Anreise, vorzeitigem Abbruch einer Fahrt o.a.

Fahrradtransport

Der Fahrradtransport ist kostenlos möglich, soweit im Zuge ausreichend Stellflächen in dafür vorgesehenen Waggons vorhanden sind. Wir garantieren nicht, dass jedes Fahrrad mitgenommen werden kann. Der Fahrradtransport erfolgt auf eigene Gefahr.

(3) Verhalten während der Fahrt

3.1 Aufgrund Profileinschränkungen wegen enger Brücken, nicht zurückgeschnittener Bäume und Sträucher entlang der Fahrtstrecke, müssen wir es Gründen der persönlichen Sicherheit der Fahrgäste sowie aus Haftungsgründen allen Fahrgästen untersagen, sich während der Fahrt aus dem Fenster zu lehnen.

3.2 Der Aufenthalt auf den Bühnen und offenen Plattformen ist während der Fahrten bei geöffneten Gittern oder Fenstern nicht gestattet.

Kindern unter 12 Jahren ist der Aufenthalt auf den Bühnen und Plattformen nur in Begleitung von Erwachsenen gestattet.

3.3 Beachten Sie das Rauchverbot im Zug. Dies gilt auch und besonders für das Rauchen auf den offenen Plattformen während der Fahrt. Werfen Sie keine glimmenden oder brennenden Gegenstände aus dem Zug.

3.4 Die Fahrgäste sind verpflichtet, den betrieblichen Anweisungen unseres Personals Folge zu leisten. Diese Anweisungen dienen Ihrer Sicherheit.

3.5 Wir sind berechtigt, Personen, die durch ihr Verhalten die betriebliche Sicherheit, das Zugpersonal oder andere Fahrgäste gefährden oder belästigen, aus dem Zug zu weisen. Eine Fahrpreiserstattung ist für diesen Fall ausgeschlossen.

(4) Barrierefreier Zugang

Bedingt durch die historische Bauart (hohe Stufen, enge Türen und Durchgänge) unserer Fahrzeuge ist die Benutzung durch mobilitätseingeschränkte Personen nicht immer gewährleistet. Unser Personal bemüht sich aber den Zugang durch Unterstützung zu ermöglichen. Die Entscheidung über die Mitnahme liegt bei unserem Zugführer. Sollte eine Mitnahme nicht möglich sein, erstatten wir den bezahlten Fahrpreis auch für eine Begleitperson.

(5) Haftung

5.1 Dampflokomotiven entwickeln zwangsläufig Ruß, Dampf und Funkenflug. Wir können daher keine Haftung für dadurch verursachte Sach- oder Personenschäden übernehmen.

5.2 Im Übrigen haften wir für Sachschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens von MEM. Die Haftung für Sachschäden ist auf den Betrag des dreifachen des Preises der gekauften Fahrkarte begrenzt. Im Übrigen haften wir für Personenschäden oder bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, hier jedoch nur auf den typischen, vorhersehbaren Schaden. Eine darüber hinaus gehende Haftung ist ausgeschlossen.

(6) Bestellung von Sonderzügen

Dieser Abschnitt der AGB regelt die Bedingungen, zu denen die Museums-Eisenbahn Minden e.V. Sonderzüge mit historischen Fahrzeugen anbietet.

6.1 Die Leistungen der MEM umfassen die Kosten für die angebotenen Fahrzeuge, das Personal sowie alle betriebsnotwendigen Auslagen für die angebotene Zugfahrt einschließlich der vom Besteller vorgegebenen Verkehrs- oder Fotohalte.

6.2 Soweit nichts anderes angegeben, schließt der Angebotspreis die Zu- und Rückführung der für den Sonderzug erforderlichen Fahrzeuge zu dem im Angebot genannten Abgangs- bzw. Endbahnhof des Sonderzuges ein.

6.3 Soweit nichts anderes vereinbart, ist eine Bewirtung im Zug nicht im Preis enthalten. Die MEM hat das Recht, den Zug auf eigene Rechnung mit Speisen und Getränken zu bewirtschaften und im Zug Druckschriften und Souvenirs zu verkaufen.

6.4 Der vereinbarte Preis für den Sonderzug muss fünf Tage vor dem Termin der Fahrt auf einem der im Angebot genannten Konten der MEM eingegangen sein. Widrigenfalls behält sich die MEM eine ersatzlose Streichung des Sonderzuges vor, der Besteller hat in diesem Fall Stornokosten gemäß Ziffer 6.11 zu entrichten.

6.5 Die Fahrplanangaben im Angebot sind grundsätzlich unverbindlich und können vom tatsächlichen Fahrplan abweichen. Der endgültige Fahrplan kann erst nach der Bestellung des Sonderzuges erstellt werden und wird dem Besteller unverzüglich nach Vorliegen mitgeteilt.

6.6 Bei der Bestellung des Sonderzuges hat der Besteller eine Anzahlung von 10% auf den Angebotspreis zu leisten. Diese verfällt, wenn eine anschließende Bestellung des Sonderzuges nicht erfolgt.

6.7 Sonderzüge, welche mit kohlegefeuerter Dampflok bespannt werden sollen, müssen mindestens vier Wochen vor dem geplanten Termin bestellt werden, ansonsten kann eine Durchführung der Fahrt nicht gewährleistet werden. Kommt die Fahrt wegen verspäteter Bestellung nicht zu Stande, hat der Besteller die entstandenen Kosten zu ersetzen.

6.8 Die MEM übernimmt keine Gewähr für die Pünktlichkeit des Sonderzuges oder Anschlüsse an Züge anderer Eisenbahnen. Insofern hat der Besteller keinen Anspruch auf Entschädigung.

6.9 Der Sonderzug wird zur eigenen Nutzung oder Vermarktung an Endkunden durch den Besteller überlassen. Eine Weitervermietung an Dritte ist nicht zulässig. Ferner ist der Einsatz des Zuges zu Werbe- und PR-Maßnahmen Dritter nur nach vorheriger Zustimmung durch die MEM statthaft.

6.10 Der Einsatz bestimmter historischer Lokomotiven und Wagen kann durch die MEM auf Grund des Alters und des jeweiligen technischen Zustands der Fahrzeuge nicht zugesichert werden. Die MEM ist im Rahmen ihrer Möglichkeiten bemüht, die vom Besteller gewünschten Fahrzeuge zum Einsatz zu bringen. Sollte dies aus technischen oder betrieblichen Gründen nicht möglich sein, hat der Besteller keinen Anspruch auf Minderung des vereinbarten Preises.

Ausnahme: Wurde die Beförderung des Zuges mit einer Dampflokomotive angeboten und kommt eine solche aus technischen Gründen nicht zum Einsatz, mindert sich der Preis um 10%. Darüber hinaus gehende Ansprüche des Bestellers gegenüber der MEM bestehen nicht. Eine Minderung des Preises kommt nicht in Betracht, wenn der Einsatz einer Dampflok witterungsbedingt nicht möglich ist. Dies kann ab Waldbrandstufe 4 der Fall sein.

6.11 Tritt der Besteller vor der Fahrt von der Bestellung zurück, gelten folgende Stornogebühren als vereinbart:

bis 30 Tage vor der Fahrt: 10% des vereinbarten Preises.

bis 14 Tage vor der Fahrt: 30% des vereinbarten Preises.

bis 5 Tage vor der Fahrt: 50% des vereinbarten Preises.

bis 1 Tag vor der Fahrt: 70% des vereinbarten Preises.

Findet die bestellte Fahrt aus von der MEM zu vertretenden Gründen nicht statt, erhält der Besteller den vollen Preis erstattet. Darüber hinaus gehende Ansprüche des Bestellers gegenüber der MEM bestehen nicht.

6.12 Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen nichtig, anfechtbar oder unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die angreifbare Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, mit der der erstrebte wirtschaftliche und ideelle Zweck weitestgehend erreicht wird. Dasselbe gilt sinngemäß für das Ausfüllen von Vertragslücken.

(7) Schlussbestimmungen

Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen nichtig, anfechtbar oder unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die angreifbare Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, mit der der erstrebte wirtschaftliche und ideelle Zweck weitestgehend erreicht wird. Dasselbe gilt sinngemäß für das Ausfüllen von Vertragslücken.

Gerichtsstand für beide Parteien ist Minden.